Bedingungen für den kostenlosen Arteio-Testzugang
Kurz gesagt: Arteio kann während des Testzugangs kostenlos geschäftlich erprobt werden. Erstellte Rechnungen und Auswertungen müssen vor ihrer Verwendung inhaltlich, steuerlich und rechtlich geprüft werden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Arteio, Inhaber Simon Bennemann, Sickinghook 5a, 46354 Südlohn. Diese Bedingungen gelten für den kostenlosen Testzugang zur Arteio-Desktop-Software, zum Arteio-Konto und zu den verbundenen Cloud-Funktionen.
Der Testzugang richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Er ist nicht für private Verbraucherzwecke bestimmt.
2. Zustandekommen und Umfang des Testzugangs
Der bloße Download der Installationsdatei begründet noch kein Nutzungsverhältnis. Das kostenlose Testnutzungsverhältnis entsteht, wenn ein Konto angelegt, diese Bedingungen akzeptiert und die persönliche Testlizenz aktiviert wird.
Die Testlizenz ist persönlich, nicht übertragbar und darf nur im vorgesehenen geschäftlichen Umfeld verwendet werden. Arteio darf Funktionen während der Testphase weiterentwickeln, ändern oder bei sachlichem Grund vorübergehend einschränken. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, dauerhafte Verfügbarkeit oder eine bestimmte Reaktionszeit besteht im kostenlosen Testzugang nicht.
3. Teststatus und Ende des Zugangs
Der Testzugang wird kostenlos und ohne Zahlungsdaten bereitgestellt. Arteio kann den Testzugang mit angemessener Vorankündigung beenden. Nach dem allgemeinen Ende des Testzugangs ist eine Übergangszeit von 30 Tagen vorgesehen, in der eine künftig angebotene reguläre Lizenz aktiviert werden kann. Ein bloßer Lizenzablauf löscht Firmendaten nicht automatisch.
Bei Missbrauch, unbefugter Weitergabe, Sicherheitsangriffen oder erheblichen Verstößen darf Arteio einen Zugang ohne Übergangsfrist sperren, soweit dies zum Schutz anderer Nutzer oder der Systeme erforderlich ist.
4. Rechnungen, E-Rechnungen und fachliche Prüfung
Arteio unterstützt unter anderem PDF-Rechnungen, ZUGFeRD/Factur-X und XRechnung und führt technische Plausibilitäts- und Formatprüfungen durch. Diese Prüfungen ersetzen keine individuelle steuerliche, handelsrechtliche oder rechtliche Beratung. Empfängerspezifische Anforderungen können über die allgemeinen Formatvorgaben hinausgehen.
Vor Versand, Verbuchung oder sonstiger geschäftlicher Verwendung muss der Nutzer insbesondere Empfänger- und Unternehmensdaten, Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt oder -zeitraum, Positionen, Beträge, Steuersätze, Steuerhinweise, Zahlungsdaten sowie die erzeugte PDF- und XML-Datei prüfen. Bei Unsicherheit ist fachlicher Rat, insbesondere durch Steuerberatung oder Rechtsberatung, einzuholen.
KI-erzeugte Inhalte und aus Dokumenten übernommene Vorschläge sind Entwürfe. Sie dürfen nicht ungeprüft verwendet werden.
5. Daten, Sicherungen und Aufbewahrung
Cloud-Synchronisierung und zeitlich begrenzte Sicherungen dienen der Zusammenarbeit und Wiederherstellung. Sie ersetzen keine vom Unternehmen einzurichtende gesetzeskonforme Aufbewahrung, Verfahrensdokumentation oder eigene Datensicherung. Nutzer sind dafür verantwortlich, erforderliche Originale, Exporte und Nachweise fristgerecht und revisionssicher aufzubewahren.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
6. Mitwirkung und sichere Nutzung
Nutzer müssen richtige und vollständige Angaben machen, Zugangsdaten geheim halten, verfügbare Sicherheitsfunktionen angemessen einsetzen und erkennbare Fehler oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich an support@arteio.de melden. Unbefugte Zugriffsversuche, automatisierte Überlastung und das Umgehen von Lizenz- oder Berechtigungsprüfungen sind untersagt.
7. Haftung
Arteio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Beginn des Nutzungsverhältnisses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit Arteio den Schaden nicht zu vertreten hat, besteht insbesondere keine Haftung für Folgen unrichtiger Eingaben, ungeprüfter KI-Vorschläge oder Rechnungen, eigenmächtiger Änderungen, fehlender gesetzlicher Aufbewahrung, Störungen fremder Dienste oder abweichender Anforderungen eines Rechnungsempfängers.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23. August 2026