Agenturleistungen abrechnen: Rechnung für Social Media, Anzeigen & Co.

Nicht jede Agenturrechnung hängt an einer Künstler-Buchung. Wer Social Media betreut, Anzeigen schaltet oder berät, rechnet direkt mit dem Kunden ab – ohne Künstler. So gelingt das sauber und rechtssicher.

Wenn kein Künstler beteiligt ist

Viele Agenturen vermitteln nicht nur Künstler, sondern erbringen auch eigene Leistungen für ihre Kunden. Dann gibt es keinen Künstler, keine Provision und keine zweite Abrechnung – sondern eine ganz normale Rechnung von der Agentur an den Kunden.

Typische Beispiele:

Auch ohne Künstler gilt die E-Rechnung

Ob mit oder ohne Künstler – für Rechnungen an Geschäftskunden gelten dieselben Regeln. Auch reine Agenturleistungen sollten als E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) ausgestellt werden, damit sie der kommenden E-Rechnungspflicht entsprechen und beim Kunden reibungslos verarbeitet werden können. Mehr zur E-Rechnung erfährst du hier.

Internationale Kunden: Reverse-Charge & Co.

Gerade bei Social-Media- und Online-Leistungen sitzen Kunden oft im Ausland. Dann ist die richtige Steuerregelung entscheidend:

Wichtig ist, dass der korrekte Steuerhinweis automatisch auf der Rechnung steht und – wo nötig – die USt-IdNr. des Kunden geprüft wird.

So rechnest du in Arteio ohne Künstler ab

  1. Neue Rechnung anlegen und als Abrechnungsart „Normale Rechnung (ohne Künstler)" wählen.
  2. Kunde und Leistungspositionen erfassen (z. B. „Social-Media-Betreuung Juni").
  3. Passende Steuerregelung wählen – Standard, Reverse-Charge oder steuerfrei.
  4. Als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung exportieren und direkt per E-Mail versenden.

So läuft die komplette Rechnungsstellung deiner Agentur – mit und ohne Künstler – über eine einzige App.

Eine App für alle Agenturrechnungen

Arteio rechnet Künstler-Buchungen und reine Agenturleistungen ab – mit E-Rechnung, korrekten Steuerregelungen und lokaler KI. 100 % offline und DSGVO-konform.

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