E-Rechnungspflicht: Was Künstleragenturen wissen müssen
Die E-Rechnung kommt schrittweise als Pflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Hier der Zeitplan und was du als Agentur konkret tun solltest – kompakt und ohne Juristendeutsch.
Der Zeitplan in Deutschland
Die Einführung erfolgt gestaffelt:
- Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Das gilt bereits für alle – auch für kleine Agenturen.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen auch versenden.
- Ab 1. Januar 2028: Die Versandpflicht gilt für alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft.
Eine reine PDF gilt dann nicht mehr als E-Rechnung – nötig ist ein strukturiertes Format wie ZUGFeRD oder XRechnung.
Was bedeutet das für Künstleragenturen?
Da Agenturen typischerweise an Veranstalter und Firmenkunden (B2B) abrechnen, fallen sie klar unter die Regelung. Wer früh umstellt, hat zwei Vorteile: keine Hektik kurz vor der Frist – und ein professioneller Auftritt gegenüber Kunden, die E-Rechnungen ohnehin schon erwarten.
Drei Schritte zur Vorbereitung
- Empfang sicherstellen: Lege eine zentrale E-Mail-Adresse für eingehende Rechnungen fest.
- Stammdaten vervollständigen: Für korrekte E-Rechnungen brauchst du saubere Daten – Adressen, Steuernummer/USt-ID, ggf. Leitweg-ID bei öffentlichen Auftraggebern.
- Software wählen, die ZUGFeRD & XRechnung erzeugt: So bist du beim Versand sofort startklar, sobald die Pflicht greift.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.
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